Mit einem brandaktuellen Thema starteten am 21. Juni 2017 die Wirtschafts- und umweltrechtlichen Gespräche, eine neue Veranstaltungsreihe der Rechtswissenschaftlichen (REWI) Fakultät der Universität Graz in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Steiermark. Am Beispiel des nach wie vor anhaltenden Streits um das Grazer Murkraftwerk wurde über Möglichkeiten und Grenzen der Partizipation von Bürgerinitiativen und NGOs in Umweltverfahren diskutiert.
Die Aarhus-Konvention, die von allen EU-Mitgliedstaaten und von der Europäischen Union unterzeichnet wurde, fordert im Falle von Verstößen gegen das Umweltrecht, dass BürgerInnen und NGOs ihre Ansprüche auf den Schutz ihrer Lebensräume vor Gericht einklagen können. Eine Forderung, die nicht nur auf Zustimmung stößt. So waren auch bei den Wirtschafts- und umweltrechtlichen Gesprächen die Standpunkte kontrovers: Einerseits führe Bürgerbeteiligung in der Praxis nicht zur erhofften Akzeptanz von Infrastrukturprojekten und würden Projekte auch nach rechtskräftiger Genehmigung in Frage gestellt, wie gerade das Murkraftwerk zeige. Andererseits sei Österreich bei der Umsetzung der Aarhus-Konvention und deren Beteiligungsrechten europaweit eines der „Schlusslichter“ und müsse den Bürgern und Bürgerinnen vermehrt auf Augenhöhe begegnet werden.
Nach der Begrüßung durch KR Friedrich Hinterschweiger von der WKO Steiermark und REWI-Dekan Stefan Storr folgten einleitende Impulsstatements von Mag. Thomas Alge (Ökobüro) und Rechtswanwalt Univ.-Prof. Dr. Georg Eisenberger (Uni Graz). Am Podium diskutierten unter der Moderation von Univ.-Prof. Dr. Eva Schulev-Steindl (Uni Graz) Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Bergthaler (Haslinger/Nagele & Partner), Dr. Josef Kranz (Energie Steiermark), Dr. Waltraud Petek (BMLFUW), MMag. Ute Pöllinger (Landesumweltanwältin Steiermark), Univ.-Doz. Dr. Stephan Schwarzer (WKO) und Dr. Barbara Weichsel-Goby (Umweltdachverband).