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Freitag, 23.09.2016

Freiheit und Gemeinwohl

Jurist Christoph Bezemek widmet sich in seiner Forschung unter anderem dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Foto: Uni Graz/Pichler

Jurist Christoph Bezemek widmet sich in seiner Forschung unter anderem dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Foto: Uni Graz/Pichler

Christoph Bezemek ist ab 1. Oktober Professor für Öffentliches Recht an der Uni Graz

Grundrechtsschutz und Staatsorganisationsrecht sowie Staats- und Rechtstheorie bilden die Schwerpunkte in Forschung und Lehre von Dr. Christoph Bezemek, BA, LL.M. (Yale), der ab 1. Oktober 2016 Professor für Öffentliches Recht an der Uni Graz ist.

Ein Thema, mit dem sich der Jurist im Speziellen befasst, ist das Verhältnis von Individuum und staatlicher Gemeinschaft: Wie gewichtet das Gesetz die Interessen beider Seiten? Wie werden Interessenskonflikte gelöst? Etwa in der Frage, wo die Freiheit des/der Einzelnen zum Wohle der Gesellschaft eingeschränkt werden muss.

Konkret hat Christoph Bezemek das Recht auf freie Meinungsäußerung näher unter die Lupe genommen. „Mich interessiert vor allem das Konzept – was wir unter einer schützenswerten Meinungsäußerung überhaupt verstehen“, erklärt der Jurist. Fest stehe, dass sich der Begriff auf weit mehr als den sprachlichen Ausdruck beziehe. „Freie Meinungsäußerung umfasst Kommunikation und Verhalten in vielfältiger Form, wie etwa zu singen, zu tanzen, aber auch Fische zu verscheuchen oder Schmutzwäsche vor einem Parlamentsgebäude aufzuhängen.“

Im Rahmen seiner Forschungen verglich der Wissenschafter die Rechtslage in Europa und den USA. „In den Vereinigten Staaten ist die freie Meinungsäußerung stärker geschützt, allerdings gibt es bestimmte Äußerungen, die von diesem Schutz ausgenommen sind. Dazu zählen Verhetzung, direkte persönliche Beleidigung und Pornographie“, weiß Bezemek. In Europa hingegen schließe der Begriff grundsätzlich alle Äußerungen ein. Im öffentlichen Interesse werden jedoch Beschränkungen gesetzt, wie etwa im Falle rassistischer oder homophober Statements. Ein aktuelles Beispiel ist Hate Speech in der Online-Kommunikation im Zusammenhang mit zunehmender Fremdenfeindlichkeit.

Christoph Bezemek, der Philosophie und Rechtswissenschaften in Wien und an der Yale Law School studiert hatte, war zuletzt Assoziierter Professor an der WU Wien. Dort hatte er sich 2013 habilitiert und die Lehrbefugnis für die Fächer Öffentliches Recht, Rechtstheorie und Rechtsvergleichung erhalten. Die Universität Graz ist dem gebürtigen Wiener aber nicht fremd. Von März 2013 bis Februar 2014 war er hier Gastprofessor in Vertretung von Univ.-Prof. Dr. Magdalena Pöschl am Institut für Österreichisches, Europäisches und Vergleichendes Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre.

Erstellt von Gudrun Pichler

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