Prof. Bezemek hält das Gesetz „insgesamt für verhältnismäßig“ – betrachtet man die wissenschaftliche Evidenz, die Effektivität der Impfung und das Ziel, das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Auch, was eine langfristige Belastung durch Long-Covid-Patienten betrifft.
Ein Pluspunkt sei die Flexibilität: Das Gesetz bildet einen Rahmen, Details werden später in Verordnungen geregelt. „Dadurch kann man immer auf Änderungen im Pandemiegeschehen eingehen“, erklärt Bezemek. In den Verordnungen muss mit wissenschaftlicher Evidenz belegt werden, warum konkrete Schritte notwendig seien.
Lesen Sie den Artikel dazu hier.