Das Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Uni Graz und die WKO Steiermark haben am 21.11.2017 zu den zweiten „Wirtschafts- und Umweltrechtlichen Gesprächen“ eingeladen.
Unter Gold-Plating wird die „Übererfüllung“ von EU-Vorgaben verstanden. Wie Hans-Peter Folz (Uni Graz) hervorhob, ist Gold-Plating ein sehr vielschichtiges Phänomen, das seine Grenzen in der Harmonisierung durch EU-Recht findet. Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das EU-Recht nur eine Mindestharmonisierung vornimmt (wie grundsätzlich im Umweltrecht) oder wo eine Vollharmonisierung erfolgt ist (wie häufig im Wirtschaftsrecht). Dipl.-Ing,.Manfred Torschitz (voestalpine) stellte die Überregulierung bei Betriebsanlagengenehmigungsverfahren im internationalen Vergleich in den Vordergrund und kritisierte die Detailverliebtheit des Gesetzgebers und der Vollzugsbehörden.
In der anschließenden Diskussion stellten Rechtsanwalt Ing. Dr. Florlian Berl (Onz, Onz Kraemer Hüttler Rechtsanwälte), Mag. Brigitte Sladek (Asfinag) und Dr. Markus Ritter (Stahl- und Walzwerk Marienhütte) Aspekte und Beispiele aus der Praxis zur Regelungsfülle und Regelungsdichte österreichischer Gesetze vor. Kritisiert wurde die oftmals lange Verfahrensdauer und die hohen Projekt- und Verfahrenskosten, aber auch auf den hohen Wert von Rechts- und Investitionssicherheit wurde hingewiesen. Gesetzgeber und Verwaltung sollten die wirtschaftlichen Zwänge, denen österreichische Unternehmen im globalen Wettbewerb ausgesetzt sind, stärker berücksichtigen. Mag. Miriam Karl (Uni Graz) stellte ein laufendes Forschungsprojekt mit der WKO Steiermark zum Gold Plating vor, dessen Ergebnisse nächstes Jahr präsentiert werden soll.