Welche Anforderungen müssen Betriebsanalgen – vom kleinen Verkaufsstand bis zur großen Fabrik – erfüllen, was etwa die Emission von Luftschafstoffen angeht? Wie kann jede/r Einzelne, der/die sich für die Rechte der Umwelt engagieren möchte, diese geltend machen? Das sind Fragen, mit denen sich Univ.-Prof. Dr. Eva Schulev-Steindl, LL.M. (LSE), auseinandersetzt. Die Wienerin ist seit März 2014 Professorin für Öffentliches Recht am Institut für Österreichisches, Europäisches und Vergleichendes Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre der Uni Graz.
Zuletzt lehrte Schulev-Steindl sechs Jahre lang an der Universität für Bodenkultur Wien; habilitiert hatte sie sich davor an der Uni Wien über subjektive Rechte. Das Umweltrecht nahm bald einen Forschungsschwerpunkt für die Juristin ein. Der Ruf in die steirische Landeshauptstadt bedeutete für sie daher auch eine Möglichkeit, diesen Schwerpunkt zu forcieren: „Graz ist ein fruchtbarer Boden dafür: Voriges Jahr hat unser Team beispielsweise einen Moot Court zum Thema Umweltrecht gewonnen. Außerdem beteiligt sich die Karl-Franzens-Universität an der Organisation der Umweltrechtstage, die ich seit einigen Jahren mitverantworte“, so Schulev-Steindl. Im kommenden Jahr wird die Frage, wie man die Prinzipien der Aarhus-Konvention – das ist ein völkerrechtliches Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa, die die Bevölkerung stärker in die Umsetzung des Umweltrechts einbinden möchte – besser implementieren kann, auf der Agenda der Wissenschafterin stehen. „Bislang hatten Personen, die nicht selbst unmittelbar von den negativen Konsequenzen der Umweltbelastung betroffen sind, keine Möglichkeit, sich für den Schutz der Umwelt im rechtlichen Sinne starkzumachen“, so Schulev-Steindl. Die Aarhus-Konvention bezieht die Zivilgesellschaft direkt in den Umweltschutz ein, etwa im Rahmen von Bürgerinitiativen. Österreich hat den Vertrag bereits vor einigen Jahren unterschrieben, allerdings gibt es nach wie vor Vollzugsdefizite, denen aber in Bälde beigekommen werden muss, so Schulev-Steindl. Denn: Eine Klage der Europäischen Kommission droht. Die bessere Umsetzung der Aarhus-Konvention wird die Forscherin daher künftig wohl vermehrt beschäftigen.
Neben dem Umweltrecht ist auch das Verwaltungsverfahrensrecht ein Schwerpunkt der Wienerin. Der jüngste Ausbau im Rechtschutz – seit Kurzem kann sich jede/r BürgerIn nach einem für sie/ihn unbefriedigenden Entscheid einer Behörde sofort an ein Verwaltungsgericht wenden – beschäftigt Schulev-Steindl insofern, als dass sie im kommenden Jahr ein Lehrbuch, das sie mit VwGH-Präsident Dr. Rudolf Thienel bearbeitet hatte, aktualisieren wird.