Antonia Bruneder
Dr. Antonia Bruneder, BA ist seit 2020 als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. Bernd Wieser tätig. Ihr Forschungsschwerpunkt liegt in den unterschiedlichen verwaltungs- bzw verfassungsrechtlichen Aspekten des Kunstrechts (insbesondere Musikrechts) sowie im Vergleichenden Verfassungsrecht. Im Zuge ihrer Dissertation analysierte sie interdisziplinär die Herausforderungen des Grundrechts auf Kunstfreiheit aus musikwissenschaftlicher sowie juristischer Perspektive am Beispiel des deutschsprachigen Gangsta-Raps.
derzeit karenziert
Ausgewählte Publikationen
- Bruneder, Kunstfreiheit und Gangsta-Rap. Eine Analyse des Grundrechts auf Kunstfreiheit am Beispiel des deutschsprachigen Gangsta-Rap. Wien. Verlag Österreich. 2023.
- Stolz/Bruneder, Ortsbildschutz und Altstadterhaltung in: Poier/Wieser (Hrsg), Steiermärkisches Landesrecht Bd. III (2023), 369.
- Bruneder, Die Die grundrechtliche „Lehrfreiheit“ in der Schule, Schule und Recht 2023, 6.
- Bruneder, Die rechtliche Einordnung von Musikschulen in der Steiermark, Schule und Recht 2022, 45.
- Bruneder, Die Kunstfreiheit nach Art 10 EMRK und Art 17a StGG in der Rechtsprechung der Höchstgerichte, JRP 2022, 63.
Zur vollständigen Publikationsliste im Forschungsportal der Uni Graz.
BA. Dr.iur. Antonia Bruneder
Rechtswissenschaftliche Fakultät
RESOWI, Universitätsstraße 15/AE, 8010 Graz