"Das Konzept der Neutralität ist nur bedingt eines, das der Nationalstaat ausdifferenzieren kann. Es ist völkerrechtlich vorgegeben, mit diesen primären und sekundären Neutralitätspflichten. Im Hintergrund existiert schon das, was eine Modifikation dieser Neutralität darstellt", so Christoph Bezemek im Interview mit der Kleinen Zeitung.
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