In dem facultas.recht Blog-Beitrag vom 27. September 2024 erklärt Ass.Prof. Gerhard Schnedl die EU-Renaturierungsverordnung, die am 18. August 2024 in Kraft getreten ist. Die Verordnung zielt darauf ab, geschädigte Ökosysteme in den Land- und Meeresflächen der EU-Mitgliedstaaten wiederherzustellen. Die Verordnung legt auch spezifische Wiederherstellungsziele für verschiedene Ökosystemtypen fest und fordert von den Mitgliedstaaten die Entwicklung nationaler Wiederherstellungspläne und Überwachungsmechanismen zur Sicherstellung der Einhaltung.
Genauere Informationen sind hier zu finden: https://www.facultas.at/recht/renaturierung