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Dienstag, 28.06.2016

Zwischen Wunsch und Wirklichkeit

V.l.: Gottfried Kirchengast, Eva Schulev-Steindl, Erika Wagner (Uni Linz), Daniel Ramos (WTO), Yvonne Karimi-Schmidt (Uni Graz), Gerhard Schnedl, Monika Hinteregger (Uni Graz), Thorsten Müller (Stiftung Umweltenergierecht, Würzburg) Foto: Spitzer, CCCA

V.l.: Gottfried Kirchengast, Eva Schulev-Steindl, Erika Wagner (Umweltrecht, Uni Linz), Daniel Ramos (Trade & Environment Division, WTO), Yvonne Karimi-Schmidt (Völkerrecht, Uni Graz), Gerhard Schnedl, Monika Hinteregger (Zivilrecht, Uni Graz), Thorsten Müller (Stiftung Umweltenergierecht, Würzburg). Foto: Heide Spitzer, CCCA

Zweites Grazer Umweltrechtsforum diskutierte Möglichkeiten, wie Legislative und Jurisdiktion den Klimaschutz verbessern können

Wie können Gesetzgeber und Gerichte in Österreich und der EU ihren essenziell nötigen Beitrag zum Klimaschutz in Zukunft besser leisten? Diese Frage diskutierten rund achtzig nationale und internationale ExpertInnen aus Wissenschaft und Praxis beim zweiten Grazer Umweltrechtsforum am 16. Juni 2016 im Meerscheinschlössl der Karl-Franzens-Universität.

Einig war man sich, dass aus naturwissenschaftlicher Sicht in Sachen Klimawandel dringender Handlungsbedarf besteht und die europäische und österreichische Gesetzgebung bislang zu wenig initiativ war. „Auch bei völkerrechtlichen Verträgen, wie dem allseits gelobten Pariser Klimaabkommen von 2015, stellt sich die Frage der ,Verpflichtungskraft‘“, so Univ.-Prof. Dr. Eva Schulev-Steindl vom Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft, die gemeinsam mit ihrem Institutskollegen Ass.-Prof. Dr. Gerhard Schnedl und Univ.-Prof. Dr. Gottfried Kirchengast, Leiter des Wegener Center für Klima und Globalen Wandel der Uni Graz, die wissenschaftliche Leitung der Tagung innehatte. Strittig war – das zeigte insbesondere die Podiumsdiskussion mit VertreterInnen von Wirtschaft und Verwaltung –, welches das wirksamste juristische Instrumentarium zum Klimaschutz ist, wie zum Beispiel Emissionshandel versus CO2-Steuern.

„Neue Wege gehen so genannte ,Klimaklagen‘“ gegen Staaten oder Unternehmen wegen mangelhaften Engagements bei der Verringerung von Treibhausgas-Emissionen, wie sie bereits in mehreren Ländern, etwa den Niederlanden, USA und Pakistan, angestrengt wurden", berichtet Schulev-Steindl. „Die Reformüberlegungen konzentrierten sich in dieser Hinsicht auf das Privatrecht: Es zeigte sich, dass Klagen auf Schadenersatz oder Unterlassung zur Geltendmachung von (künftigen) Klimaschäden mit vielen rechtlichen Herausforderungen verbunden sind – diese sind freilich nicht unüberwindbar.“

Insgesamt zeigte sich, dass die rechtswissenschaftliche klimabezogene Forschung ein hohes innovatives Potenzial und hohe Wichtigkeit zur Stärkung der österreichischen Klimaforschung sowie zur Unterstützung rechtlicher Umsetzungen in der Praxis hat. Daher ist als Nächstes auch eine koordinierte österreichweite Vernetzung im Rahmen des Klimaforschungsnetzwerks Climate Change Centre Austria (CCCA) geplant.

Das Umweltrechtsforum wurde vom Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft in Kooperation mit dem Wegener Center für Klima und Globalen Wandel, der Kommission Klima- und Luftqualität der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und dem CCCA organisiert.

Erstellt von Eva Schulev-Steindl, Gerhard Schnedl, Gottfried Kirchengast & Gudrun Pichler

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