Die Unschuldsvermutung begegnet uns auf mehreren Ebenen der österreichischen Rechtsordnung. Zunächst einmal ist sie eine grundrechtliche Schutzposition des oder der Einzelnen im Bereich des Strafrechts. Artikel 6, Absatz 2 der Europäischen Menschrechtskonvention legt fest, bis zum gesetzlichen Schuldnachweis wird vermutet, dass jemand, der wegen einer strafbaren Handlung angeklagt ist, unschuldig ist.
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