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Montag, 08.02.2021

Zwischenbericht: REASON

Am 20. Jänner traf sich das REASON-Projektteam, um die ersten Ergebnisse aus der Analyse der Pressekonferenzen vor und während des ersten Lockdowns in Österreich zu besprechen.

Was ist REASON?

Das von der Steiermärkischen Landesregierung geförderte Projekt „REASON - Rechtliche Anforderungen an Statistische Modellierungen“ zeichnet nach, inwieweit politische Entscheidungsträger*innen in der COVID-19 Krise ihre Maßnahmen auf statistische Modellierungen gestützt haben.

Darauf aufbauend untersucht REASON, welche rechtlichen Anforderungen sich an solche Modellierungen aus dem demokratischen, dem rechtsstaatlichen bzw. dem liberalen Grundprinzip der Verfassung ableiten lassen. Die Ergebnisse sollen in einen rechtspolitischen Vorschlag münden, der praktisch nutzbar ist und das innovative Potential statistischer Modellierungen erfolgreich mit den Anforderungen eines liberalen Rechtstaats in Einklang bringt.

 

Erste Ergebnisse

Beim Projektmeeting am 20. Jänner haben Ing. Nikolaus Poechhacker, MA (Techniksoziologe / STS) und Katharina König, MA (Soziologin & Studentin der Rechtswissenschaften) die ersten Ergebnisse ihrer Analyse der Pressekonferenzen der Bundesregierung zum Thema „Corona“ im Zeitraum von Februar bis einschließlich Oktober 2020 vorgestellt.

Die Analyse zielt darauf ab aufzuzeigen, ob und wie die Bundesregierung das Informationsdefizit, das zu Beginn der Pandemie vorgelegen ist, thematisiert hat. Bei der Analyse haben Hr. Poechhacker und Fr. König ihr Augenmerk darauf gelegt, ob und in welchem Umfang Expert*innen herangezogen wurden, um die einschneidenden rechtlichen Maßnahmen zu argumentieren.

Bei den Pressekonferenzen bis zum 11. März 2020 (Verkündung des ersten Lockdowns) stand vor allem die Zahl der infizierten Personen im Mittelpunkt der Berichterstattung. Die prognostizierte Verbreitung des Virus wurde ebenfalls häufig thematisiert, es wurde jedoch nicht darauf eingegangen, welche Modelle zur Prognose genutzt wurden, von wem diese erstellt wurden oder auf welchen Daten sie beruhten.

Einzelne Expert*innen wurden nur in Ausnahmefällen namentlich erwähnt, auch wissenschaftliche Institutionen wurden selten direkt genannt. Häufig wurde auf „die Wissenschaft“ oder „die Mathematik“ verwiesen, ohne jedoch konkrete Details zu nennen.

Es zeigt sich also, dass die Spannung zwischen der rationalen Entscheidungsfindung während der gleichzeitig vorherrschenden epistemischen Unsicherheit aufgelöst wurde, indem auf „die Mathematik“ bzw. „die Wissenschaft“ verwiesen wurde. Diese Referenzen blieben jedoch diffus und bezogen sich nicht konkret auf Wissenschaftler*innen, Expert*innen oder Studien.

 

Wie geht es bei REASON weiter?

Die nächsten Arbeitsschritte beschäftigen sich mit der Analyse einschlägiger Rechtsvorschriften, rechtsvergleichende Aspekte werden an dieser Stelle mitberücksichtigt. Anschließend wird ein rechtspolitischer Vorschlag zum (verfassungs)rechtskonformen Umgang mit statistischer Modellierung in Krisenfällen ausgearbeitet.

An dem Projektmeeting war das gesamte REASON-Team beteiligt, bestehend aus der Projektleiterin Univ.-Prof. Dr. Iris Eisenberger, M.Sc. (LSE), Dekan Univ.-Prof. Dr. Christoph Bezemek, LL.M. (Yale), Univ.-Prof. Dr. Ernst Stadlober, TU Graz, Ing. Nikolaus Poechhacker, MA, DI Annemarie Hofer, Stefan Steininger, LL.M. (WU), Katharina König, MA und Aljoscha Puber, MA.

 

Weitere Informationen zum Projekt sowie zum Projektfortschritt finden Sie hier:

https://oeffentliches-recht.uni-graz.at/de/arbeitsbereich-eisenberger/forschung/projekte/reason/

 

Katharina König / Annemarie Hofer

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